Akkreditierung

Hier können Sie sich online zur Berichterstattung über die EnergieEffizienz-Messe Frankfurt am 30./31. August 2012 akkreditieren.

Die Akkreditierung zur EnergieEffizienz-Messe Frankfurt am 05./06. Oktober 2011 ist nur noch vor Ort möglich.


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Akkreditierungsrichtlinien

Gültig für alle nationalen und internationalen Redakteure und Fotografen der Tages- und Fach-Presse sowie aller elektronischen Medien inklusive Internet.

Eine Presseakkreditierung zu den Eigenveranstaltungen der beewell Business Events erhalten:

1. Inhaber eines gültigen Presse-Ausweises von 

  • Deutscher Journalisten Verband (DJV),
  • ver.di (Industriegewerkschaft Medien, Deutsche Angestellten Gewerkschaft),
  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ),
  • IFJ (International Federation of Journalists, Brüssel),
  • Union Internationale de la Presse Elektronique (UIPRE), Journalistenvereinigung für technisch-wissenschaftliche Publizistik (TELI), Verband deutscher Motorjournalisten (VDM), World Féderation of Journalists and Travel Writers (FIJET), Verband deutscher Agrarjournalisten (VDAJ), Vereinigung deutscher Reisejournalisten (VDRJ), Luftfahrt-Presse-Club (LPC).
  • Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden, soweit diese zu konkreter
    Berichterstattung Veranstaltungen der beewell Business Events besuchen, darunter auch der DFJV (Deutscher Fachjournalistenverband) und die Jugendpresse Deutschland e.V.

2. Journalisten und Fotografen,

  • die sich mit schriftlichem Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie, mit Anschrift und Telefonnummer) oder Belegen mit aktuellem Datum (nicht älter als zwei zurückliegende Ausgaben) und Namenskennzeichnung legitimieren können.
  • die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind.
  • deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen/-abrechnungen, hervorgeht. Bei Autoren ist die Vorlage eines aktuellen Buchtitels und der Bezug zur jeweiligen Veranstaltung erforderlich.

3. Personen, die nachweisen können, dass sie Pressearbeit für eine Behörde oder Institution betreiben sowie Pressesprecher (ebenso der ausstellenden Firmen).

4. Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, z.B. Blindenradio, Behindertenverbände, wenn sie dies durch eine schriftliche Bescheinigung der Institution dokumentieren können, sowie bei Nachweis der Schwerbehinderung eine Begleitperson.

5. Vertreter von Jugendpresseorganisationen oder Schülerzeitungen erhalten gegen Vorlage eines Beleges einmalig eine Tageskarte / Gastkarte. Gleiches gilt für Praktikanten, Aushilfen und Volontäre, die in Begleitung eines Redakteurs die Veranstaltung besuchen. Ohne Begleitung werden diese nur gegen Vorlage eines gültigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrags akkreditiert, aus dem hervorgeht, dass die journalistische Tätigkeit Hauptzweck der Ausbildung bzw. Anstellung ist. Trifft dies zu, so erhalten diese Antragsteller eine Tageskarte / Gastkarte.

6. Mitglieder von Fachpresse-Vereinigungen, die im Rahmen der Veranstaltungen der beewell Business Events anerkannt sind.

7. Mitglieder von Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, beziehungsweise deren Online-Publikationen in der jeweiligen Veranstaltungs-Community als Informationskanäle etabliert sind.

8. Ausländische Pressevertreter, die ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z.B. durch einen Presseausweis des jeweiligen Landes, Visitenkarte, Vorlage des Impressums einer Zeitung, Einladungen von Ausstellern zu Presseterminen; Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter (Verein der ausländischen Presse, Bundespressekonferenz, Landespressekonferenz etc.). Für ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland gelten die oben genannten Bestimmungen.

Keine Akkreditierungsgrundlage sind:

  • Visitenkarten
  • Einladungen von Ausstellern zu Presse- oder sonstigen Terminen
  • Hausausweise einer Sendeanstalt, Redaktion oder Firma.

Wichtiger Hinweis:
Die technischen Einrichtungen des Pressezentrums bzw. des Journalisten-Arbeitsraumes wie PC, Faxgeräte usw. werden ausschließlich für die Berichterstattung über die Veranstaltung zur Verfügung gestellt, für die sich der Journalist akkreditiert hat. Beewell Business Events behält sich vor, Belegnachweise über diese Berichterstattung einzufordern. Bei Missbrauch kann der Journalist von der Benutzung der Einrichtungen dieses Arbeitsraumes ausgeschlossen werden. Bei besonders schweren Fällen macht beewell Business Events von Ihrem Recht Gebrauch, den betreffenden Journalisten die Akkreditierung für die Veranstaltung zu entziehen.

Hinsichtlich der Akkreditierungsbedingungen kann beewell Business Events jederzeit ihr Hausrecht ausüben!

(Stand: Juli 2008)